Ursprungszeugnisse

Bild

Ursprungszeugnis und Beglaubigung

Um die Abwicklung für unsere Kunden einfach und schnell zu machen, bieten wir die Formulare für das Beglaubigungsgesuch und das Ursprungszeugnis als PDF-Datei an, damit die Daten direkt am PC erfasst werden können.

Die nötigen Formulare für das Beglaubigungsgesuch und das Ursprungszeugnis

Die Vorder- und Rückseite des Beglaubigungsgesuchs sowie das Ursprungszeugnis werden Ihnen als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese PDF-Datei bearbeiten und ausdrucken aber nur ohne Ihre persönlichen Angaben auf Ihrem eigenen Computer abspeichern können.

 

Bild

Wie fülle ich die Formulare aus?

Beginnen Sie mit dem Beglaubigungsgesuch und füllen Sie Antragsteller (Exporteur), Empfänger, etc. aus. Von Feld zu Feld gelangen Sie über die Tabulator-Taste. Die gelb markierten Felder sind zwingend auszufüllen.

 

Im Ursprungszeugnis können Sie keine Veränderungen der Eintragungen vornehmen. Diese werden automatisch vom Beglaubigungsgesuch übernommen. Weil das Layout der Formulare vorgegeben ist und wir keine Änderungen daran vornehmen dürfen, wird zum Teil nicht der gesamte zur Verfügung stehende Platz im Beglaubigungsgesuch genutzt, damit die Daten auch in den zumeist kleineren Feldern im Ursprungszeugnis Platz finden. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Darstellung im Ursprungszeugnis ebenfalls überprüfen, bevor Sie den Ausdruck starten.


Nach erfolgreichem Ausdruck versehen Sie das Beglaubigungsgesuch mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift. Senden Sie uns Ihren Originalausdruck des Beglaubigungsgesuchs und Ursprungzeugnisses auf weissem Papier zu. Sie erhalten die abgestempelten Formulare in gewohntem Grün von uns zurück. Um ein Ursprungszeugnis beglaubigen zu können, muss dieses zusammen mit dem Beglaubigungsgesuch, einer Kopie der Exportrechnung und einem frankierten Retourcouvert an die Berner Handelskammer, Kramgasse 2, Postfach 5464, 3001 Bern gesandt werden. Für Handelswaren müssen Sie uns zwingend einen entsprechenden Ursprungsnachweis vorlegen. Soll die Rechnung ebenfalls beglaubigt werden, muss eine zusätzliche Kopie für unsere Akten beigelegt werden.

Technische Voraussetzungen

Der Acrobat Reader ab Version 5.00 muss installiert sein (frühere Versionen vom Acrobat Reader werden nicht unterstützt). Zudem wird ein Internet-Zugang zum Herunterladen der Formulare vorausgesetzt (zum Erfassen der Formulardaten wird kein Internetzugang benötigt).

Kosten

Für jedes kopierte Ursprungszeugnis wird von der Handelskammer eine Gebühr von CHF 1.50 erhoben. Die Anzahl der gewünschten Kopien ist von Ihnen auf dem Beglaubigungsgesuch anzumerken.

Fragen zum Ursprungszeugnis

Ihre Fragen zum Ursprungszeugnis-Formular richten Sie bitte mittels Kontaktformular oder telefonisch (031 388 70 70) an uns.

 

 

 

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 87 87 | info@bern-cci.ch

Berner Handelskammer (Exportdienst) | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 70 70 | Fax 031 388 87 88 | bhk@bern-cci.ch