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CITES

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Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

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Um die in ihrer Existenz bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu schützen und eine nachhaltige Nutzung der Bestände zu garantieren, wurde 1973 in Washington das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, kurz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ins Leben gerufen. Die Schweiz gehörte mit zu den Erstunterzeichnenden dieses Vertrags. Durch CITES sind mittlerweile mehr als 30'000 Tier- und Pflanzenarten geschützt, die entweder als lebende Exemplare oder als Produkte international gehandelt werden.

 

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Produkten, die durch das Artenschutzübereinkommen CITES geschützt sind, ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erforderlich.

 

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Wegen der erfreulichen Entwicklung der Uhren- und Luxusartikelindustrie, die mit über 10 Milliarden Franken Umsatz eine wichtige Stütze der Schweizer Wirtschaft ist, wurde der Handel mit solchen Produkten mit oft lang andauernden Bewilligungsverfahren (4-5 Tage oder länger) gebremst. Das BVET hat aufgrund dieser Tatsache eine elektronische Möglichkeit für die Ausstellung von Cites Zertifikaten entwickelt. Das System läuft seit Juni 2006 und vereinfacht die Verfahren wesentlich, ohne den Vollzug des Artenschutzübereinkommens zu beeinträchtigen.

 

Seit dem 11. Oktober 2006 bieten die Berner Handelskammer und unser Schalter in Biel den Schweizer Exporteuren das Erstellen von CITES Zertifikaten an.

So funktioniert CITES:

Jeder Kunde kann seine eigenen Importdaten auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET eingeben. Nach Überprüfung der Daten durch das BVET kann der Kunde sogleich einen Antrag auf Wiederausfuhr stellen, welcher nach Genehmigung durch das BVET in einer Handelskammer in der Region des Kunden ausgestellt werden kann. Somit verstreichen vom Moment der Einfuhr bis zum Ausdrucken der Ausfuhrbescheinigung meist weniger als 24 Stunden.

 

Hintergrundinformationen zu CITES

 

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

 

 

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