In der Schweiz regelt seit dem 1. Mai 2008 die neue Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) und die neue Verordnung des EVD über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-EVD) vom 9. April 2008 die Ausstellung und den Gebrauch der im Aussenhandel verwendeten Ursprungs- beglaubigungen und Ursprungsdeklarationen.




