Zum Exportdienst
 

Beglaubigungsarten

Das Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse und Ursprungsbeglaubigungen sind amtliche und somit öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiskraft. Diese Urkunden werden auf speziellen Formularen ausgestellt und von den Beglaubigungsdiensten der Handelskammern in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein beglaubigt.

Die Ursprungsbescheinigung

Eine Ursprungsbescheinigung wird mit einem Stempel der Handelskammer auf Handelsfakturen und anderen Dokumenten errichtet.

Die Inlandbeglaubigung

Sind sowohl der Verkäufer/Lieferant als auch der Käufer in der Schweiz ansässig, ist auf der Handelsrechnung für CH-Ware folgende Erklärung anzubringen:

 

Die Waren, auf die sich das vorliegende Handelsdokument bezieht, haben schweizerischen Ursprung nach den Bestimmungen der Artikel 9-16 der Verordnung vom 9. April 20089 über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) und der Verordnung des EVD vom 9. April 200810 über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-EVD).

 

¨    Die Ware wurde im eigenen Betrieb hergestellt.

¨    Die Ware wurde hergestellt bei (Firma, Adresse, Ort):

       .............................................................................................................................................

Die Ausstellerin/Der Aussteller dieser Ursprungsdeklaration hat davon Kenntnis genommen, dass eine unrichtige Ursprungsangabe im Sinne der Artikel 9 ff. VUB und der Artikel 2 ff. VUB-EVD verwaltungsrechtliche Massnahmen zur Folge hat und strafrechtlich geahndet wird.

 

Ort, Datum, Firma, Unterschrift

....................................................................................................................................................

 

9   SR 946.31; AS 2008 …

10  SR 946.311; AS 2008 …

 

 

Handelt es sich jedoch nicht um CH-Ware, stellt die Handelskammer durch Stempelaufdruck auf der Rechnung eine Inlandbeglaubigung zuhanden einer schweizerischen Handelskammer aus.

 

 

Abstimmungen

Veranstaltungen

 

Facebook  Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern auf Facebook. Jetzt entdecken unter www.facebook.com

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 87 87 | info@bern-cci.ch

Berner Handelskammer (Exportdienst) | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 70 70 | Fax 031 388 87 88 | bhk@bern-cci.ch