Mediation

Seit dem 1. April 2007 bietet der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern zusammen mit  den Handelskammern von Basel, Genf, Neuchâtel, Tessin, Waadt und Zürich ein Mediationsverfahren für Wirtschaftskonflikte an.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Swiss Chambers' Court of Arbitration and Mediation - Wirtschaftsmediation.

 

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien suchen mit Unterstützung einer dritten unabhängigen Person, dem Mediator, nach einer einvernehmlichen Lösung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

 

Die Schweizerischen Handelskammern haben erkannt, dass das Verfahren der Mediation gerade für Unternehmungen ein immer wichtigeres Mittel zur Konfliktlösung darstellt, denn es spart nicht nur Zeit und Geld sondern ist auch darum bemüht, eine bestehende Geschäftsbeziehung nicht zu beeinträchtigen, da stets eine win-win Lösung angestrebt wird.

 

Gemeinsam haben deshalb sieben Schweizer Handelskammern erstmals eine Schweizerische Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte erarbeitet, welche den Mitgliedfirmen den Zugang zur Mediation erleichtern soll. Neben den Handelskammern Basel, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Zürich bietet auch der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern seinen Mitgliedern neu die Möglichkeit, im Falle eines Konflikts das Mediationsverfahren einzuleiten.

 

Ihre Kontaktperson:

Eva Lötscher-Jaggi, Fürsprecherin, MCL, juristische Sekretärin

031 388 87 84

eva.loetscher@bern-cci.ch

 

Hier können Sie die Broschüre “Swiss Rules of Commercial Mediation” bestellen.

 


Interview mit Frau Dr. Beatrice Gukelberger, Fürsprecherin, Notarin und Mediatorin FH

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Dr. Beatrice Gukelberger ist seit 2000 als Mediatorin tätig und steht dem Handels- und Industrieverein des Kantons Bern beratend zur Seite.

 

Frau Gukelberger, wie profitieren Unternehmen im Streitfall von einem Mediationsverfahren?

Sie schonen ihre Ressourcen wie Geld und Zeit und minimieren den Produktivitätsausfall beim Personal, das sich mit der Aufarbeitung des Prozessstoffes befassen muss. Dieser letzte Faktor wird meist in der Schadensberechnung vergessen. Eine relativ rasche Streitbeilegung kann für das Unternehmen entscheidend sein, denn oft ist ein Urteil nach jahrelangem Prozessieren kaum mehr etwas wert.

 

Wozu braucht es dabei den HIV?

Der HIV hilft, ein Mediationsverfahren zu installieren. Zudem unterstützt er die Konfliktsparteien, eine valable Mediationsperson, die für den konkreten Mediationsfall geeignet ist, zu suchen. Da die Installation eines Mediationsverfahrens eine sensible Phase ist, wird die Unterstützung des HIV sehr hilfreich sein. Ausserdem ist der Beruf eines Mediators rechtlich nicht geschützt, so dass sich die Auswahl einer kompetenten Mediationsperson als schwierig erweisen kann. Auch hier wird der HIV wertvollen Support leisten.

 

Gibt es Konflikte, bei denen Sie von einer Mediation abraten?

Selbstverständlich gibt es die. Mediation ist kein Wundermittel, welches das juristische Verhandeln, die Justiz, schlechthin überflüssig macht. Mediation setzt bei den Streitparteien einiges an nicht delegierbarem Einsatz voraus. Ferner darf das Interesse an der Lösung der rein juristischen Seite des Konflikts nicht im Vordergrund stehen, und schliesslich muss es sich um einen Streit handeln, der verhandelbar ist. Die erfahrene Mediationsperson erkennt sehr rasch, ob ein Konflikt und die daran Beteiligten „mediationstauglich“ sind.

 

Was ist die Rolle des Mediators?

Er hat mit seinen Interventionen zu erreichen, dass die Streitparteien miteinander zu kommunizieren beginnen. Das heisst, dass sie einander zuhören und verstehen, was die Gegnerschaft meint. Im Gegensatz zum Richter ist die Mediationsperson „gläsern“, indem die Parteien sich gleichsam durch sie hindurch direkt ansprechen. In einer Zeit, da alle nur reden und niemand ernsthaft hin hört, führt diese Kommunikation zu neuen Sichtweisen und damit zur Möglichkeit, den Streit umfassend und damit nachhaltig lösen.

 

Wann ist das Verfahren abgeschlossen?

Dann, wenn es die Parteien wollen. Dies kann bereits nach einer teilweisen Einigung sein oder sogar noch vorher, wenn sie sich beispielsweise zutrauen, den Konflikt ohne Mediationsperson beizulegen. Der übliche Fall ist allerdings der, dass der Streit im Rahmen der Mediation erledigt wird und die Schlussvereinbarung, welche von allen Parteien unterschrieben wird, eine umfassende Regelung vorsieht.

 

 

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